Vorläufige Einigung zum europäischen Klimagesetz

search 28 Apr 2021

Francesco Mastrapasqua

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Legge europea sul clima

Am 21. April hat die Europäische Kommission die vorläufige Einigung zum europäischen Klimagesetz bekanntgegeben. Verbunden mit diesem Klimagesetz ist die rechtliche Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, die Ziele aus dem europäischen Green Deal umzusetzen. Damit geht auch für die Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft die Verpflichtung einher, bis zum Jahr 2050 die angestrebte Klimaneutralität zu erreichen. Dies bedeutet für die Mitgliedsländer der EU, dass sie ihre Emissionen reduzieren, in umweltfreundliche Technologien investieren und die Umwelt schützen müssen. Im europäischen Klima-Aktionsplan sind - abgesehen von der angestrebten Klimaneutralität bis 2050 - die folgenden Punkte enthalten:

  • Bis zum Jahr 2030 will man das ehrgeizige Ziel erreichen, die Netto-Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 55% zu senken;
  • durch eine strengere Gesetzgebung in den Bereichen Landwirtschaft und Natur soll die Speicherkapazität für Kohlenstoff in der EU erhöht werden - LULUCF (Land-Use, Land-Use Change and Forestry);
  • auf Grundlage der Roadmap 2030-2050 wird von der EU-Kommission das Klimaziel 2040 festgelegt;
  • die Verpflichtung zu negativen Emissionen nach dem Jahr 2050;
  • die Bildung eines wissenschaftlichen Beirats auf europäischer Ebene, der eine unabhängige wissenschaftliche Beratung zum Klimaschutz bieten wird;
  • strengere Bestimmungen für die Anpassung an den Klimawandel
  • die enge Abstimmung zwischen den verschiedenen Unionspolitiken, um die Klimaneutralität zu erreichen.
  • die Verpflichtung, für die verschiedenen Bereiche der Wirtschaft spezifische Fahrpläne zu erstellen, die den Weg zur Klimaneutralität aufzeigen.

Das europäische Klimagesetz ist ein wichtiger Meilenstein für die EU-Kommission unter der Präsidentschaft von Ursula von der Leyen. Dieser war einer der angekündigten Punkte ihrer Grundsatzrede vom Juli 2019. Das Gesetz wird in den nächsten 30 Jahren die Politik der Mitgliedsstaaten maßgeblich mitbestimmen und dient als Grundlage für die gesamte künftige Umweltgesetzgebung auf nationaler Ebene.