Vorläufige Einigung zum europäischen Klimagesetz
28 Apr 2021
Francesco Mastrapasqua
28 Apr 2021
Francesco Mastrapasqua
Am 21. April hat die Europäische Kommission die vorläufige Einigung zum europäischen Klimagesetz bekanntgegeben. Verbunden mit diesem Klimagesetz ist die rechtliche Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, die Ziele aus dem europäischen Green Deal umzusetzen. Damit geht auch für die Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft die Verpflichtung einher, bis zum Jahr 2050 die angestrebte Klimaneutralität zu erreichen. Dies bedeutet für die Mitgliedsländer der EU, dass sie ihre Emissionen reduzieren, in umweltfreundliche Technologien investieren und die Umwelt schützen müssen. Im europäischen Klima-Aktionsplan sind - abgesehen von der angestrebten Klimaneutralität bis 2050 - die folgenden Punkte enthalten:
Das europäische Klimagesetz ist ein wichtiger Meilenstein für die EU-Kommission unter der Präsidentschaft von Ursula von der Leyen. Dieser war einer der angekündigten Punkte ihrer Grundsatzrede vom Juli 2019. Das Gesetz wird in den nächsten 30 Jahren die Politik der Mitgliedsstaaten maßgeblich mitbestimmen und dient als Grundlage für die gesamte künftige Umweltgesetzgebung auf nationaler Ebene.