Die Epta-Gruppe hat ein Meldeverfahren (Whistleblowing) eingeführt, um ihren Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und allen übrigen internen und externen Stakeholdern ein Hilfsmittel an die Hand zu geben, mit dem sie (auch anonym) Sachverhalte melden können, die gegen den Ethikkodex, die Richtlinien, Vorschriften und Verfahren der Gruppe, die geltenden Gesetze und Verordnungen und, beschränkt auf die Epta SpA, gegen die Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 231/2001 sowie gegen das Organisations-, Management- und Kontrollmodell verstoßen.
Sie finden den Kommunikationskanal für Hinweise unter dem folgenden Link: https://eptawhistleblowing.integrityline.com
Die folgenden Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:
• Das "Meldeverfahren der Epta-Gruppe", das die Formalitäten und Verfahren für die Übermittlung und Bearbeitung von Hinweisen im Detail festlegt;
• Eine Auflistung der Behörden, die für die einschlägigen, vor Ort geltenden Rechtsvorschriften zuständig sind, und die in den einzelnen Ländern dafür verantwortlich sind, sogenannte "externe Meldungen" entgegenzunehmen und gemäß der Hinweisgeberrichtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, zu bearbeiten.