Die neue F-Gas-Verordnung und der Europäische Aufbauplan: Die Perspektive Italiens
05 Feb 2021
Francesco Mastrapasqua
05 Feb 2021
Francesco Mastrapasqua
Die aktuelle F-Gas-Verordnung EU 517/2014, die seit dem 1. Januar 2015 in Kraft ist, hat in der Kältebranche zu weitreichenden Veränderungen geführt. Insbesondere:
Wie in der Verordnung selbst vorgesehen, wird diese derzeit gerade durch die EU-Kommission überprüft. Im Rahmen dieser Revision werden ihre Effektivität, Relevanz, Effizienz, Kohärenz und ihr Mehrwert in der EU bewertet.
Außerdem wird diese Revision auch die politischen Optionen analysieren, die im Hinblick auf die folgenden Punkte für eine Verbesserung der Verordnung bestehen:
Der Einsatz von Kältemitteln mit einem sehr geringen Treibhauseffekt und die Reduzierung des Energieverbrauchs bei Kühlgeräten und Kältesystemen sind von elementarer Bedeutung.
Die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe oder HFKW machen in Italien derzeit 4,4% der gesamte Treibhausgasemissionen aus. Daher ist es dringend geboten und unumgänglich, ihre Verwendung und ihren Einsatz zu regulieren. Deshalb hoffen wir, dass die neue F-Gas-Verordnung im Vergleich zur vorherigen ehrgeizigere Ziele setzen wird und sich am europäischen Green Deal orientiert, sodass Europa die Herausforderung des Klimawandels bewältigt und zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt wird.
Alternativ zu den HFKW-Kältemitteln mit ihrem hohen GWP gibt es heute Kohlenstoffdioxid (R744, CO2) und Propan (R290), die keinerlei direkten Treibhauseffekt haben und mittlerweile stark verbreitet und auf dem Markt leicht verfügbar sind. Die modernen und hocheffizienten transkritischen CO2-Anlagen wie z.B. ETE und FTE von Epta sowie die modernen, mit Propan betriebenen Geräte erreichen und übertreffen mittlerweile die Effizienz der herkömmlichen Anlagen und weisen daher den geringsten indirekten Treibhauseffekt auf, der sich derzeit erreichen lässt.
Hierbei gilt es zu bedenken, dass der Austausch der HFKW-Kältemittel auf dem Markt mit einem sehr hohen finanziellen Aufwand verbunden ist: Bei der Industrie sind es die Kosten für Forschung und Entwicklung und bei den Einzelhandelsketten Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen und den Austausch der Anlagen und Geräte. Daher erwarten wir uns anspruchsvollere, langfristige und verlässlichere Ziele und erhoffen uns außerdem, dass das neuentwickelte Szenario auch das endgültige ist und nicht nur ein Zwischenschritt, der sich in kurzer Zeit wieder ändert.
Um eine signifikante Senkung des HFKW-Verbrauchs zu erzielen, sind Regelungen für die neuen Anlagen allein nicht ausreichend. Genauso wichtig ist es, den Verbrauch von HFKW mit einem sehr hohen Treibhauspotenzial (über 2500 Tonnen pro Jahr) zu reduzieren, der bei der Wartung der älteren Supermärkte und SB-Warenhäuser entsteht. Diese verwenden noch stark klimaschädliche Kältemittel, und 15% davon gelangen jedes Jahr durch Leckagen während des laufenden Betriebs in die Umwelt.
Daher muss umgehend damit begonnen werden, die älteren gewerblichen Kälteanlagen durch modernere zu ersetzen, die weniger verbrauchen und mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden. Bei dieser Technologie sind italienische Hersteller weltweit klar führend.
Schließlich müssen auch die Wartungseinsätze bei Anlagen mit HFKW strengeren Regeln unterworfen sein, damit Leckagen effizienter kontrolliert werden und auch der illegale Handel mit HFKW stärker bekämpft wird. Ein weiterer Punkt sind außerdem größere Investitionen in die fachliche Aus- und Weiterbildung im Bereich der neuen Technologien. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass die derzeitige Überprüfung der europäischen F-Gas-Verordnung durch die Europäische Kommission und ihre Neufassung, die voraussichtlich 2022 in Kraft treten wird, eine positive Marktentwicklung begünstigen wird, sodass der Respekt vor der Umwelt und der Kampf gegen den Klimawandel in eine positive Richtung gehen.