EU-Verordnungen zum Ökodesign und zum Energielabel

search 10 Jan 2021

Francesco Mastrapasqua

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EcoDesingn and Energy label

Am 5. Dezember 2019 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union die EU-Verordnungen zum Ökodesign (2019/2024) und zum Energielabel (2019/2018) veröffentlicht. Beide Verordnungen betreffen die Kühlmöbel für den Direktverkauf und treten am 1. März 2021 in Kraft.

Die Klassifizierung gemäß der Energiekennzeichnungsrichtlinie führt zu einer Auswahl der Produkte aufgrund ihrer Energieeffizienz. Gewerbliche Kühlmöbel werden vom Nutzer künftig im Hinblick auf ihren niedrigen Energieverbrauch ausgewählt, und dies wiederum wird in Zukunft der wichtigste Treiber für Innovationen sein. Die Ökodesign-Verordnung legt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz fest und die Kennzeichnung hebt diese hervor.

Der Endnutzer kann endlich Produkte miteinander vergleichen, die auf den ersten Blick identisch zu sein scheinen, aber im Hinblick auf ihre Energieeffizienz und ihre Funktionen ganz unterschiedliche Eigenschaften aufweisen. Die Unternehmen wiederum erhalten nun die Möglichkeit zu zeigen, dass ihre Produkte bessere Leistungen erbringen als die ihrer Mitwettbewerber. Auf diese Weise erhöht sich die durchschnittliche Energieeffizienz aller Produkte auf dem europäischen Markt.

Doch um welche Produkte handelt es sich bei diesen Kühlmöbeln für den Direktverkauf eigentlich genau? Und werden tatsächlich alle Kühlmöbel ein solches Etikett erhalten oder nur bestimmte? Und werden Sondermodelle, also auf Kundenanfrage individuell gefertigte Möbel, dazugehören oder nicht?

In den Verordnungen werden die Anwendungsbereiche und damit die zu kennzeichnenden Produkte sehr genau definiert.

Bei den Kühlmöbeln für den Direktverkauf handelt es sich um Kühlmöbel mit einer Auslage oder mehreren Etageren, die auf eine bestimmte Temperatur eingestellt werden. Die Kühlung erfolgt dabei durch natürliche oder erzwungene Konvektion mithilfe eines oder mehrerer Systeme, die Energie verbrauchen. Diese Kühlmöbel sind für die Präsentation und den Verkauf von Waren an Kunden bestimmt und als Modelle mit oder ohne Bedienservice, für Lebensmittel oder andere Produkte (auch aus dem Nonfood-Bereich) erhältlich. Sie alle verfügen über eine spezifische Temperatur, die unterhalb der Raumtemperatur liegt, und sie sind mittels seitlicher Öffnungen und/oder einer oder mehrerer Türen oder Schubladen frei zugänglich.

In den Verordnungen werden diese Produkte unter dem sogenannten Lot 12 aufgeführt, darunter sind Kühl- oder Tiefkühlmöbel für Supermärkte, steckerfertige Kühlmöbel mit integriertem Aggregat, Getränkekühler, kleine Tiefkühltruhen für Speiseeis, große Eistheken und gekühlte Verkaufsautomaten zusammengefasst.

Die folgenden Kühlmöbel aus unserem Produktkatalog sind von der Energiekennzeichnung ausgeschlossen:

  • Geräte für den Verkauf und die Präsentation von Lebendnahrung, wie z.B. lebende Fische und Weichtiere, sowie Aquarien und Kaltwassertanks;
  • Saladetten, also Möbel mit Türen oder Schubladen für die Aufbewahrung von Behältern zur vorübergehenden Kühlung von Lebensmitteln wie z.B. Pizza Beläge, Salatzutaten etc.;
  • NK-Bedienungsthekenmit einem Volumen von mehr als 100 Liter Kühlraum pro Möbellänge;
  • Eckmöbel;
  • Für die Tiefkühlung konzipierte Verkaufsautomaten;
  • Bedienungstheken für Fisch mit Eisflocken
  • Professionelle Lagerkühlschränke, Schnellkühler, Verflüssigungssätze und Prozesskühler (siehe Verordnung (EU) 2015/1095);
  • Kühlmöbel zur Weinlagerung und Minibars (siehe Verordnung (EU) 2019/2016).

Auch die sogenannten Sonderanfertigungen mit vielen individuellen Anpassungen für den Kunden, Prototypen und sogenannte Pilotprojekte, bei denen nicht sicher ist, ob sie in Serie gehen, müssen alle eine Kennzeichnung erhalten, wenn sie auf den Markt gebracht werden und damit in den Verkauf gelangen.

"Auch wenn nur ein einziges Stück gefertigt wird?...JA!!"

Kühlmöbel für den Direktverkauf, die auf Messen ausgestellt werden, müssen das Energielabel tragen, wenn das erste Gerät des Modells bereits auf den Markt gebracht wurde oder wenn es auf der Messe in den Verkauf gebracht wird.

Und schließlich ist es auch für Produkte, die über Internet-Plattformen verkauft werden Vorschrift, dass neben dem Preis stets die vom Anbieter bereitgestellte Kennzeichnung und das Produktdatenblatt abgebildet werden.

Es versteht sich von selbst, dass die Wirksamkeit dieser Energiekennzeichnung direkt von ihrer flächendeckenden Umsetzung abhängt. Daher ist es von wesentlicher Bedeutung, dass alle auf dem europäischen Markt verkauften Produkte gekennzeichnet werden.

Man schätzt, dass allein die Ökodesign-Maßnahmen bei den Kühlmöbeln für den Direktverkauf bis zum Jahr 2030 zu einer jährlichen Gesamtenergieersparnis von 48 TWh führen werden. Mit der Umsetzung der Richtlinien zur Energiekennzeichnung wird sich die Zahl noch einmal erhöhen, sodass diese Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zu den europäischen Zielen des Green Deal leisten, der Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt machen wird.